Trauerfall – Was ist zu tun?

Ein geliebter Mensch ist verstorben. Es gibt vieles zu regeln, zu organisieren und zu bedenken.

Wir von der Bestattung Oberhauser sind in dieser schweren Zeit und über die Bestattung hinaus für Sie da.
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer +43 5572 20630 oder +43 664 2406610.


Sie haben gerade einen Angehörigen verloren?
Wie geht es nun weiter?

Im Todesfall muss der zuständige Stadtarzt bzw. Gemeindearzt für die Totenbeschau verständigt werden. Dies veranlasst:

  • Im Krankenhaus: Die Krankenhausleitung
  • Im Senioren- oder Pflegeheim: Die Heimleitung
  • In der Wohnung: wird der Stadtarzt – Gemeindearzt vom Bestattungsunternehmen, von Ihnen selbst oder von der Stadtpolizei verständigt
  • Bei einem Unfall: Die Polizei verständigt den zuständigen Stadtarzt. (Es kann vorkommen, dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet). Dies geschieht: wenn der Beschauarzt die Todesursache nicht feststellen kann, bei einem Unfall oder bei einem Suizid bzw. bei Suchtgifttoten. Hierbei muss mit der Beisetzung die Freigabe des Staatsanwaltes abgewartet werden.

Wir benötigen nachstehende Dokumente für die Behörden (damit wir die Sterbeurkunde beantragen können, die Papiere, bekommen sie selbstverständlich wieder retour):

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • bei Scheidung – ein Rechtskräftiges Urteil
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • bei nicht österreichischen Staatsbürgern den Pass oder Personalausweis
  • bei akademischen Graden die Verleihung des Titels

Wir benötigen noch zusätzlich:

  • ein Foto für die Medien
  • Kleidung ohne Schuhe – wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten ist

Weiter Informationen:

Bestattungsformen

Bestattungsvorsorge